Wir verpflichten uns verbindlich, die kirchliche Grundordnung zu übernehmen.

Als Ordensgemeinschaft päpstlichen Rechts ist es uns ein Anliegen, dass der kirchliche Charakter unserer Einrichtungen auch in der Gestaltung des Dienstrechts für die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen Ausdruck findet. Daher übernehmen wir die „Grundordnung des kirchlichen Dienstes im Rahmen kirchlicher Arbeitsverhältnisse“ in der jeweils gültigen Fassung verbindlich für die Deutsche Provinz. (05.01.2013)

Wir verpflichten uns mit der Übernahme, die Löhne nach den Allgemeinen Vergütungsrichtlinien der Caritas (AVR) zu zahlen, die Mitarbeiter/innen in der kirchlichen Zusatzversorgungskasse (KZVK) zu versichern, in den Einrichtungen eine Mitarbeitervertretung (MAV) zu installieren und die kirchlichen Arbeits-Gerichtsbarkeit anzuerkennen.